
Zahnmedizinische Abformungen und zahntechnische Werkstücke, die aus der Mundhöhle des Patienten kommen, sind mikrobiell kontaminiert.
Auch zahntechnische Hilfsmittel, wie Artikulatoren oder Übertragungsbögen, sind als mikrobiell kontaminiert anzusehen.
Die Durchführung der Hygienemaßnahmen obliegt dem Zahnarzt bzw. dem unterwiesenen Praxispersonal unter seiner Aufsicht. Dies gilt auch, wenn im gewerblichen zahntechnischen Labor eigene Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
Die Weiterleitung von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken ins zahntechnische Labor erfolgt erst nach Reinigung und Desinfektion mit geeigneten Verfahren. Dies gilt auch für den Rücktransport.
Deshalb ist zu beachten:
- Die Reinigung von Abformungen erfolgt unmittelbar nach Entnahme aus dem Mund des Patienten durch vorsichtiges und sorgfältiges Abspülen, vorzugsweise unter fließendem, kaltem Leitungswasser. Spritzer vermeiden!
- Anschließend wird ein Desinfektionsverfahren als Tauchdesinfektion oder im geschlossenen System eines Sprühgerätes durchgeführt.
- Zahntechnische Werkstücke werden desinfiziert und anschließend unter fließendem Wasser gründlich gereinigt. Die Anwendung von Ultraschall in Kombination mit einem Desinfektionsmittel kann zweckmäßig sein. Dies gilt insbesondere für getragenen Zahnersatz.
- Nach der Desinfektion sollte das Desinfektionsmittel unter fließendem Leitungswasser oder mit besonderen Mitteln, die auf das Desinfektionsverfahren abgestimmt sind, abgespült werden.
- Für die Desinfektion sollen nur nachweislich wirksame Verfahren nach Angaben der Hersteller angewendet werden.
- An Desinfektionsmittel für Abformungen sind folgende Anforderungen zu stellen:
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sie müssen den Anforderungen des VAH an Flächendesinfektionsmittel entsprechen und gegen Tuberkulose-Erreger sowie HBV, HCV und HIV (begrenzte Viruzidie) wirksam sein.
- Ihre desinfizierende Wirksamkeit muß zusätzlich unter Blut- und Speichelbelastung unter praxisnahen Bedingungen nachgewiesen worden sein.
- Durch das Desinfektionsverfahren dürfen die in Normen festgelegten und prüfbaren Werkstoffeigenschaften der Abformungen (hier vor allem die Formstabilität und Gipskompatibilität), nicht verändert werden.
- Für die Behandlung von Patienten, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht, sind solche Abformverfahren zu bevorzugen (z.B. mit elastomeren Materialien), die eine sichere Desinfektion entsprechend den vorgenannten Bedingungen erlauben.
- Abformlöffel werden nach den Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten semikritisch A aufbereitet. (Siehe Kapitel 09/ Aufbereitung von Medizinprodukten)
- An Desinfektionsmittel für zahntechnische Werkstücke sind folgende Anforderungen zu stellen:
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sie müssen den Anforderungen des VAH an Flächendesinfektionsmittel entsprechen und gegen Tuberkulose-Erreger sowie HBV, HCV und HIV (begrenzt viruzid) wirksam sein sie müssen materialverträglich sein sie müssen in Verbindung mit Ultraschall anwendbar sein und die Entfernung von Belägen unterstützen (Ultraschallbäder nur abgedeckt betreiben)
- Herstellerangaben zu Abform- und Zahnersatzmaterialien sind bei der Auswahl des Desinfektionsverfahrens zu beachten, ebenso die Werkstoffkompatibilität
- Kontaminierte Artikulatoren sollen im Sprüh-/Wischverfahren desinfiziert werden.
- Zahntechnische Werkstücke sollen vor Einsetzen in die Patientenmundhöhle desinfiziert werden.
- Für die zahntechnischen Laboratorien gelten diese Empfehlungen analog, ohne dass die o.g. Verantwortlichkeiten entfallen.
- Auf die BG-Information 775 „Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren“ wird verwiesen.
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