
Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Aufbereitung von unkritischen Medizinprodukten muß nicht dokumentiert werden. Die Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten A/B und kritischen Medizinprodukten A/B muß dokumentiert werden.
Die Aufzeichnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Es empfiehlt sich, in der Patientenakte zur besseren Rückverfolgbarkeit die Anwendung steriler Medizinprodukte zu dokumentieren.
Lagerung von Medizinprodukten
Sterilgut kann in Sterilisiergutbehältern, Klarsichtsterilisierverpackungen und Sterilisierpapier bis zu 6 Monaten gelagert werden, wenn die Lagerung trocken und staubgeschützt in Schränken oder Schubläden erfolgt, Mehrfachverpackungen (Sterilgutlagerverpackungen) sogar bis zu 5 Jahren. Ist die Lagerzeit abgelaufen, muss das Medizinprodukt neu verpackt und sterilisiert werden. Bei Sterilisierbehältern mit eingelegtem Papierfilter ist vor der erneuten Sterilisation nur dieser zu wechseln.
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