
Trotz gehäufter Hautunverträglichkeiten z. B. durch Latex-Handschuhe kann auf den Schutz durch Handschuhe nicht verzichtet werden (Dermatologische Beratung, alternative Materialien).
Deshalb ist zu beachten:
- An Handschuhe sind gemäß der Norm DIN EN 455 folgende Anforderungen zu stellen:
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gute Passform in abgestuften Größen dicht gegenüber Mikroorganismen dicht und unempfindlich gegenüber Materialen, die im zahnmedizinischen Bereich verwendet werden Erhaltung der Taktilität, gute Griffigkeit, kein Kleben, gute Hautverträglichkeit kein allergenes Potential
- Latexhandschuhe müssen ungepudert und proteinarm sein.
- Handschuhe müssen getragen werden, wenn der Zahnarzt und seine Mitarbeiter mit Blut, anderen Körperflüssigkeiten oder infektiösen Substanzen in Kontakt kommen können oder ein Infektionsrisiko bekannt ist.
- Vor dem Anlegen und nach dem Ausziehen von Handschuhen ist eine hygienische Händedesinfektion notwendig.
- Die Handschuhe müssen auf trockene Hände gezogen werden.
- Die Dichtigkeit von Handschuhen nimmt bei längerer Benutzungsdauer generell ab. Dies macht einen rechtzeitigen Wechsel erforderlich.
- Defekte Handschuhe müssen sofort ausgetauscht werden (nach ebenfalls erneuter Händedesinfektion).
- Unversehrte, nicht verunreinigte Handschuhe können bei Patientenwechsel nur weiterverwendet werden, wenn ihre Desinfizierbarkeit durch den Hersteller belegt ist.
- Sterile Handschuhe sollten bei chirurgischen Eingriffen mit nachfolgendem speicheldichtem Nahtverschluss nach vorangegangener chirurgischer Händedesinfektion getragen werden. Ebenso ist bei zahnärztlicher Behandlung von Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko, z.B. Immunschwäche, zu verfahren.
- Beim Reinigen von Instrumenten sowie beim Reinigen und Desinfizieren von Flächen müssen widerstandsfähige, flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe getragen werden.
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