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<br><small>07/</small> Händehygiene

 

Bei der zahnärztlichen Behandlung und bei damit zusammenhängenden klinischen Maßnahmen ist die mikrobielle Kontamination der Hände von Zahnarzt und Mitarbeitern durch den Patienten oft unvermeidbar.
Von kontaminierten Händen geht somit eine Infektionsgefahr für den Patienten, den Zahnarzt und das Praxispersonal aus.

Deshalb ist zu beachten:

  • Die Pflicht zur Händehygiene gilt für alle an der Patientenbehandlung und an den damit zusammenhängenden klinischen Maßnahmen beteiligten Personen.
     
  • Uhren und Schmuck an Händen und Unterarmen müssen vor Arbeitsbeginn abgelegt werden. Fingernägel müssen kurz gehalten und unlackiert sein (Vorsicht bei künstlichen Fingernägeln).
     
  • Vor der allgemeinen Arbeitsvorbereitung (z.B. morgens und nachmittags), bei Verschmutzungen der Hände während der Arbeit sowie nach Arbeitsende ist eine Reinigung mit einem Flüssigwaschpräparat notwendig.
     
  • Für die Händereinigung sind nur flüssige Waschpräparate und Handtücher zum Einmalgebrauch (Papier, Textil) geeignet.
     
  • Vor der Arbeitsplatzvorbereitung im Behandlungsbereich ist eine hygienische Händedesinfektion mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel notwendig. Es ist soviel Desinfektionsmittel aus einem Spender zu entnehmen, dass die Hände während der vom Hersteller angegebenen Einwirkzeit feucht gehalten werden.
     
  • Vor dem An- und nach dem Ausziehen von Handschuhen ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
     
  • Vor und nach nichtchirurgischer Behandlung sowie nach erfolgter Arbeitsplatzwartung ist eine hygienische Händedesinfektion notwendig. Bei kurzärmeliger Schutzkleidung sind auch die Unterarme zu desinfizieren.
     
  • Ein umfangreicher chirurgischer Eingriff verlangt eine chirurgische Händedesinfektion. Dies gilt für die unmittelbar an der chirurgischen Behandlung Beteiligten.
    Durchführung:
     
    1. Waschen mit einem Flüssigwaschpräparat
    2. Abtrocknen mit einem Einmal- oder Einweghandtuch
    3. Desinfizieren der Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen. Besondere Sorgfalt an Fingerkuppen, Handballen und Nagelfalzen. Einwirkzeit nach Herstellerangaben einhalten. Keine Bürste verwenden.
    4. Anziehen steriler Handschuhe auf trockene Hände
    5. Nach der Behandlung: Ablegen der Handschuhe und hygienische Händedesinfektion
     
    Bei mehreren aufeinanderfolgenden operativen Eingriffen, wobei jeder nicht länger als 60 Minuten dauert, kann auf das jeweilige vorherige Händewaschen verzichtet werden.
  • Für die routinemäßige Desinfektion sollen alkoholische Präparate bevorzugt werden, die folgende Kriterien erfüllen:
    – zugelassen als Arzneimittel (Zulassungsnummer)
    – VAH-Zertifizierung zur Händedesinfektion *  
    – HBV-/HCV-/HIV-Wirksamkeit (begrenzte Viruzidie) 
     
  • Für die chirurgische Händedesinfektion darf Desinfektionsmittel nur aus Behältnissen entnommen werden, die wegen möglicher Verkeimungsgefahr  nicht nachgefüllt wurden.
     
  • Eine gute Händepflege ist wichtig. Gemeinschaftlich verwendete Pflegemittel dürfen nur aus Spendern oder Tuben entnommen werden. Bei Hautproblemen ist ggf. das Desinfektionsmittel zu wechseln.


* VAH (Verbund für Angewandte Hygiene). Diese Liste tritt an die Stelle der früheren Desinfektionsmittelliste der DGHM.
 

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