
Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat seit 1989 Empfehlungen für die praktische Durchführung von Hygienemaßnahmen gegeben. Diese liegen jetzt als 7. Ausgabe des Hygieneleitfadens vor.
Verantwortlich für den Infektionsschutz ist eine Person mit zahnärztlicher Approbation (z.B. Praxisinhaber, Praxisbetreiber), auch wenn die einzelnen Hygienemaßnahmen an Mitarbeiter delegiert werden können. Zur Durchführung des Infektionsschutzes ist der Zahnarzt auf die Erkenntnisse der Wissenschaft und das daraus resultierende Angebot der Industrie angewiesen. Beiden obliegt es, auf Veränderungen in der Infektionsproblematik möglichst schnell zu reagieren.
Durch das Inkrafttreten neuer Regelwerke, deren Umsetzung in der Zahnarztpraxis zunehmend von Behörden kontrolliert wird, wird der Zahnarzt gezwungen, sein Hygieneregime zu überprüfen und ggf. neu zu organisieren. Dies kann zu kostenträchtigen Nachrüstungen mit modernen Sterilisatoren oder anderen Geräten führen.
Im vorliegenden Leitfaden werden die wichtigsten Konsequenzen für die Zahnarztpraxis in dem Kapitel 03/ „Rechtliche Rahmenbedingungen der Infektionsprävention“ dargestellt.
Der fachgerechten Aufbereitung von Medizinprodukten kommt im Sinne des Infektionsschutzes vor erneuter Anwendung am Patienten große, auch juristische Bedeutung zu. Mit der Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten (Instrumenten) ist dieser Vorgabe Rechnung getragen.
Der DAHZ-Leitfaden befindet sich grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“, dem Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und des DAHZ sowie den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken.
Dieser Leitfaden konkretisiert oder ergänzt aber manche der dort zwangsläufig allgemein gehaltenen Regeln, um dem zahnmedizinischen Team eine praxisbezogene Hilfe anzubieten.
Die durch die Biostoffverordnung vorgeschriebenen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einschließlich gezielter Immunisierungsmaßnahmen ergänzen die praktischen Hygieneempfehlungen.
Die lückenlose Umsetzung aller empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen ist mit erheblichen Kosten verbunden. In der Zahnarztpraxis sollte angestrebt werden, durch Systematisierung und Rationalisierung von Arbeitsabläufen bzw. Verfahrenstechniken sowie durch Standardisierung von Arbeitsschritten und durch Weglassen unnötiger Maßnahmen (z.B. zuerst nasschemische und danach thermische Desinfektion von Instrumenten) die zeitliche Beanspruchung des Personals und die Menge der verwendeten Arbeitsmittel zu reduzieren, damit der Infektionsschutz zwar gewährleistet ist, die Kosten aber nicht ins Uferlose getrieben werden.
Die DAHZ-Mitglieder sind sich bewusst, dass die insbesondere durch neue Regelwerke verursachten personellen, materiellen und zeitlichen Belastungen der Zahnarztpraxis erheblich sind und deshalb ein entsprechender finanzieller Ausgleich im Rahmen aller Liquidationsformen gefunden werden sollte.
Unser besonderer Dank gilt wiederum der Firma Schülke & Mayr GmbH, die in uneigennützigem Sponsoring seit 1979 die Arbeit des DAHZ und seit 1989 den Druck und die Verbreitung des Hygieneleitfadens ermöglicht.
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