
Erstversorgung
Da jeder Patient als potentiell infektiös anzusehen ist, werden nach Exposition mit Blut, Speichel oder anderen potentiell infektiösen Sekreten und Exkreten (nicht Aerosol) folgende Empfehlungen zur Erstversorgung gegeben:
Stich- und Schnittverletzungen
Als Sofortmaßnahme gilt bei Stich- und Schnittverletzungen der Grundsatz: Primär gut bluten lassen (aber Blutung nicht durch weitere Verletzung induzieren), sekundär antiseptisch spülen. Sofortmaßnahmen nach Verletzungen durch möglicherweise kontaminierte Instrumente oder bei Kontamination von entzündlich veränderten Hautarealen sind:
- kurze Inspektion der Verletzung, wie tief, Blutgefäße erföffnet ?
- unverzügliche antiseptische Spülung der Wunde mit einem virusinaktivierenden Antiseptikum (z. B. Ethanol ≥ 80%), wenn nicht vorhanden, Anwendung des Hände- oder Hautdesinfektionsmittels
- Inspektion des Instruments, welches die Verletzung verursacht hat (z.B. Hohlnadel ?, Nahtnadel ?, sichtbare äußere Kontamination mit Blut ?)
Die weitere Versorgung sollte durch einen chirurgisch tätigen Arzt (Durchgangsarzt, D-Arzt) erfolgen.
Kontamination des Auges
- Reichliches Ausspülen des Auges; aus Gründen der Verträglichkeit kommen hierfür in Betracht: 5% PVP-Iod (als Apothekenzubereitung) oder geeignete Handelspräparate.
- Ist kein Antiseptikum vorhanden, kann als Notbehelf mit reichlich Wasser gespült werden.
Aufnahme in die Mundhöhle
- Sofortiges möglichst vollständiges Ausspucken des aufgenommenen Materials.
- Mehrfaches kurzes Spülen (ca. vier bis fünf mal) der Mundhöhle mit je ca. 20 ml eines Antiseptikums. Bei Verdacht auf bakterielle Kontamination kommen Antiseptika auf der Basis z.B. von 0,3 % Tosylchloramidnatrium, 7,5 % PVP-Iod, 0,3 % Chlorhexidin oder 0,1 % Octenidin in Betracht; bei Verdacht auf HBV- oder HCV-Kontamination sollte Ethanol (≥ 80 Vol. %) angewendet werden. Jede Portion des Antiseptikums ist nach etwa 15 Sekunden intensiven Hin- und Herbewegens in der Mundhöhle auszuspeien. Ist kein Antiseptikum verfügbar, sollte die Mundhöhle als Notbehelf mit reichlich Wasser gespült werden.
Kontamination unverletzter Haut
- Entfernen des potentiell infektiösen Materials mit einem (Einmal-)Tuch, das mit einem alkoholischen Hände- / Hautdesinfektionsmittel getränkt ist.
- Abwischen der Hautoberfläche mit großzügiger Einbeziehung des Umfelds und des sichtbaren kontaminierten Areals mit desinfektionsmittelgetränkten Tupfern. Ist eine Kontamination mit HBV bzw. HCV nicht auszuschließen, sollte Ethanol (≥ 80 Vol. %) eingesetzt werden. Anschließend ist das Hautareal für 1 Minute, bei talgdrüsenreicher Haut (z. B. Gesicht) für 10 Minuten mit dem Antiseptikum benetzt zu halten.
Übertragung durch Blutkontakte
Nach einer vermuteten Infektion durch Blutkontakt ist sofort ein Facharzt aufzusuchen, der eine entsprechende Postexpositionsprophylaxe durchführen kann. Das Vorgehen bzgl. erforderlicher Untersuchungen und die Indikation einer medikamentösen Prophylaxe oder anderer notwendiger Maßnahmen sollte sofort durch diesen kompetenten Arzt durchgeführt werden.
Dazu müssen dessen Name, Adresse, Telefonnummer und Erreichbarkeit immer verfügbar sein.
Dies gilt insbesondere für vermutete Infektionen mit Hepatitis B-Viren, Hepatitis C-Viren und HI-Viren. Bei einer Hepatitis B-Infektion ist eine nachträgliche Immunprophylaxe möglich. Bei einer Hepatitis C-Infektion ist eine wirksame Postexpositionsprophylaxe nicht bekannt.
Bei einer HIV-Infektion kann eine medikamentöse Postexpositionsprophylaxe durchgeführt werden.
Dokumentation des Unfallgeschehens
In jedem Fall – auch wenn ein Risikokontakt eher unwahrscheinlich ist – soll jedes der geschilderten Unfallereignisse wie folgt dokumentiert werden:
- Datum und Uhrzeit des Zwischenfalls,
- Tätigkeit, die dazu führte,
- Art der Kontamination bzw. Verletzung,
- Anamnese des Patienten („Spenders“) mit Impf-, Sero- und Immunstatus, Aussagen über eine mögliche Risikogruppenzugehörigkeit und weitere klinische Angaben,
- Anamnese des Verletzten (Impf-, Sero-, Immunstatus etc.),
- Auflistung der durchgeführten Sofort- und ggf. späteren Maßnahmen,
- Unfallanzeige, ggf. weitere Beratung durch D-Arzt, Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner.
Eine Unfallanzeige ist bei dem zuständigen Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft) vorzunehmen, wenn aus der Verletzung eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen resultiert.
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